Monatserhebung im Tourismus

Monatserhebung im Tourismus (EVAS-Nr. 45412).

Die Monatserhebung im Tourismus beschreibt die konjunkturelle Entwicklung im Beherbergungsgewerbe. Darüber hinaus liefert sie Informationen über die Struktur des Inlandstourismus hinsichtlich der Betriebstypen und -größen, der räumlichen Schwerpunkte usw. Erhebungsmerkmale der Statistik sind die Zahl der Ankünfte und der Übernachtungen von Gästen. Bei Gästen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort außerhalb Deutschlands liegt, werden diese Angaben auch in der Unterteilung nach Herkunftsländern erfasst. Erhoben werden bei Betriebsstätten außerdem die Zahl der angebotenen Schlafgelegenheiten, bei Campingplätzen die Anzahl der Stellplätze und bei Betrieben der Hotellerie zusätzlich die Zahl der Gästezimmer zum Stichtag 31.07. Für Hotelleriebetriebe mit 25 und mehr Zimmern wird außerdem monatlich die Auslastung der Gästezimmer erfragt.

Grundlage für die Monatserhebung im Tourismus ist die Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008 bzw. die internationale NACE-Klassifikation (Rev. 2) und das Konzept des angebotsseitigen Inlandstourismus.

Die Grundgesamtheit der Monatserhebung im Tourismus sind alle Beherbergungsbetriebe (Beherbergungsstätten und Campingplätze sowie entsprechende fachliche Betriebsteile) mit mindestens zehn Schlafgelegenheiten bzw. Stellplätzen, sofern diese zu einer der folgenden Positionen der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008 gehören: Hotellerie, Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten, Campingplätze, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken oder Schulungsheime

Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen: - EU-Verordnung Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011 über die europäische Tourismusstatistik und zur Aufhebung der Richtlinie 95/57/EG des Rates (ABl. L 192 vom 22.7.2011, S 17). - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1051/2011 der Kommission vom 20. Oktober 2011 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die europäische Tourismusstatistik in Bezug auf den Aufbau der Qualitätsberichte sowie die Datenübermittlung (Abl. L 276 vom 21.10.2011, S.13). - Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG) vom 22. Mai 2002 (BGBl. I S. 1642), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 28. Juli 2015 (BGBl. I S. 1400) in Verbindung mit - dem Bundesstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. S 2727) geändert worden ist.

© Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale), 2023

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:51 (UTC)