Monatserhebung im Tourismus (EVAS-Nr. 45412).
Die Monatserhebung im Tourismus beschreibt die
konjunkturelle Entwicklung im Beherbergungsgewerbe. Darüber
hinaus liefert sie Informationen über die Struktur des
Inlandstourismus hinsichtlich der Betriebstypen und
-größen, der räumlichen Schwerpunkte usw.
Erhebungsmerkmale der Statistik sind die Zahl der Ankünfte
und der Übernachtungen von Gästen. Bei Gästen, deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort außerhalb
Deutschlands liegt, werden diese Angaben auch in der
Unterteilung nach Herkunftsländern erfasst. Erhoben werden
bei Betriebsstätten außerdem die Zahl der angebotenen
Schlafgelegenheiten, bei Campingplätzen die Anzahl der
Stellplätze und bei Betrieben der Hotellerie zusätzlich die
Zahl der Gästezimmer zum Stichtag 31.07. Für
Hotelleriebetriebe mit 25 und mehr Zimmern wird außerdem
monatlich die Auslastung der Gästezimmer erfragt.
Grundlage für die Monatserhebung im Tourismus ist die
Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008 bzw. die
internationale NACE-Klassifikation (Rev. 2) und das Konzept
des angebotsseitigen Inlandstourismus.
Die Grundgesamtheit der Monatserhebung im Tourismus sind
alle Beherbergungsbetriebe (Beherbergungsstätten und
Campingplätze sowie entsprechende fachliche Betriebsteile)
mit mindestens zehn Schlafgelegenheiten bzw. Stellplätzen,
sofern diese zu einer der folgenden Positionen der
Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008 gehören:
Hotellerie,
Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten,
Campingplätze,
Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
oder Schulungsheime
Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen:
- EU-Verordnung Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 6. Juli 2011 über die europäische
Tourismusstatistik und zur Aufhebung der Richtlinie
95/57/EG des Rates (ABl. L 192 vom 22.7.2011, S 17).
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1051/2011 der Kommission
vom 20. Oktober 2011 zur Durchführung der Verordnung (EU)
Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über
die europäische Tourismusstatistik in Bezug auf den Aufbau
der Qualitätsberichte sowie die Datenübermittlung (Abl. L
276 vom 21.10.2011, S.13).
- Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG) vom 22. Mai
2002 (BGBl. I S. 1642), zuletzt geändert durch Artikel 11
des Gesetzes vom 28. Juli 2015 (BGBl. I S. 1400) in
Verbindung mit
- dem Bundesstatistikgesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), das
zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022
(BGBl. S 2727) geändert worden ist.
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2023