Die regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR)
verfolgen die Aufgabe, ein möglichst vollständiges
quantitatives Gesamtbild des wirtschaftlichen Ablaufs und
der damit verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten und
Vorgänge in der Volkswirtschaft einer Region für eine
abgelaufene Periode zu geben. Dabei gilt es, die
Zusammenhänge in einem Wirtschaftskreislauf zu
verdeutlichen. In den VGR finden im Wesentlichen die
Produktion, Verteilung und Verwendung von Waren und
Dienstleistungen sowie die damit einhergehende oder auch
daraus resultierende Entstehung, Verteilung und Verwendung
von Einkommen ihren Niederschlag.
Die Verwendungsrechnung des Bruttoinlandsprodukts weist die
letzte inländische Verwendung sowie die Ein- und Ausfuhr
der produzierten Sachgüter und Dienstleistungen nach. Ihre
zentralen Größen sind die Bruttoanlageinvestitionen, die
privaten Konsumausgaben, die Konsumausgaben des Staates und
- speziell in der regionalen VGR - der Restposten, in den
die Vorratsveränderungen, die Nettozugänge an Wertsachen
sowie der Außenbeitrag einfließen. Die Summe der
Verwendungsaggregate ergibt das Bruttoinlandsprodukt.
Im Rahmen der VGR sind die Bruttoanlageinvestitionen ein
Verwendungsaggregat des Bruttoinlandsproduktes. Sie werden
je Wirtschaftsbereich getrennt nach Investitionen in neue
Ausrüstungen und in neue Bauten ermittelt. Für die meisten
Wirtschaftsbereiche liegen amtliche Investitionserhebungen
vor bzw. alternative Datenquellen wie die Finanzstatistik
für staatliche Investitionen. Die Berechnung der regionalen
Bruttoanlageinvestitionen erfolgt nach der
Bottom-Up-Methode.
Die Konsumausgaben des Staates enthalten vom Staat selbst
produzierte Güter und Dienstleistungen (jedoch ohne selbst
erstellte Anlagen und Verkäufe) sowie Ausgaben für Güter,
die als soziale Sachtransfers den privaten Haushalten für
ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden. Die
Länderrechnung erfolgt für die Teilsektoren Bund, Länder
(einschließlich Stadtstaaten), Gemeinden, Gemeinde- und
Zweckverbände sowie Sozialversicherung. Die Berechnung der
regionalen Konsumausgaben des Staates erfolgt nach der
Top-down-Methode.
Die Konsumausgaben des Staates werden jährlich berechnet.
Als private Konsumausgaben werden die Waren- und
Dienstleistungskäufe der inländischen privaten Haushalte
für Konsumzwecke bezeichnet. Neben den tatsächlichen
Käufen, zu denen unter anderem Entgelte für häusliche
Dienste gehören, sind auch bestimmte unterstellte Käufe
enthalten, wie zum Beispiel der Wert der Nutzung von
Eigentümerwohnungen sowie so genannte Naturalentgelte für
Arbeitnehmer (Deputate).
In den privaten Konsumausgaben sind auch die Konsumausgaben
der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck enthalten.
Sie bestehen aus dem Eigenverbrauch, das heißt aus dem Wert
der von diesen Organisationen produzierten Güter abzüglich
selbsterstellter Anlagen und Verkäufe sowie den Ausgaben
für Güter, die als soziale Sachtransfers den privaten
Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden.
Das Sparen der privaten Haushalte ist der Teil des
Verfügbaren Einkommens, der nicht konsumiert wird,
zuzüglich der Zunahme der betrieblichen
Versorgungsansprüche. Die Berücksichtigung der Zunahme der
betrieblichen Versorgungsansprüche hat den Zweck, in das
Sparen der privaten Haushalte die Veränderung der
Alterssicherungsansprüche einzubeziehen, auf die ein fester
Anspruch besteht und die durch Prämien- und
Beitragszahlungen entstehen.
In das Gesamtbild ökonomischer Vorgänge werden alle am
Wirtschaftsablauf beteiligten Wirtschaftseinheiten
(Personen und Institutionen) eines abgegrenzten Gebietes
mit ihren für die Beschreibung des Wirtschaftsablaufs
wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten und damit
verbundenen Vorgängen einbezogen. Eine Aktualisierung der
Berechnungen findet jährlich statt.
Grundlage der Berechnungen ist das Europäische System
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010,
verankert in der "Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum
Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen
auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen
Union" (ESVG-Verordnung). Darin wird den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union rechtsverbindlich vorgeschrieben,
dass sie für die Berechnung regionaler VGR-Daten für
EU-Zwecke die Methodik des ESVG 2010 anzuwenden haben.