VGR der Länder: Verwendungsrechnung

Die regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) verfolgen die Aufgabe, ein möglichst vollständiges quantitatives Gesamtbild des wirtschaftlichen Ablaufs und der damit verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten und Vorgänge in der Volkswirtschaft einer Region für eine abgelaufene Periode zu geben. Dabei gilt es, die Zusammenhänge in einem Wirtschaftskreislauf zu verdeutlichen. In den VGR finden im Wesentlichen die Produktion, Verteilung und Verwendung von Waren und Dienstleistungen sowie die damit einhergehende oder auch daraus resultierende Entstehung, Verteilung und Verwendung von Einkommen ihren Niederschlag. Die Verwendungsrechnung des Bruttoinlandsprodukts weist die letzte inländische Verwendung sowie die Ein- und Ausfuhr der produzierten Sachgüter und Dienstleistungen nach. Ihre zentralen Größen sind die Bruttoanlageinvestitionen, die privaten Konsumausgaben, die Konsumausgaben des Staates und - speziell in der regionalen VGR - der Restposten, in den die Vorratsveränderungen, die Nettozugänge an Wertsachen sowie der Außenbeitrag einfließen. Die Summe der Verwendungsaggregate ergibt das Bruttoinlandsprodukt. Im Rahmen der VGR sind die Bruttoanlageinvestitionen ein Verwendungsaggregat des Bruttoinlandsproduktes. Sie werden je Wirtschaftsbereich getrennt nach Investitionen in neue Ausrüstungen und in neue Bauten ermittelt. Für die meisten Wirtschaftsbereiche liegen amtliche Investitionserhebungen vor bzw. alternative Datenquellen wie die Finanzstatistik für staatliche Investitionen. Die Berechnung der regionalen Bruttoanlageinvestitionen erfolgt nach der Bottom-Up-Methode. Die Konsumausgaben des Staates enthalten vom Staat selbst produzierte Güter und Dienstleistungen (jedoch ohne selbst erstellte Anlagen und Verkäufe) sowie Ausgaben für Güter, die als soziale Sachtransfers den privaten Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden. Die Länderrechnung erfolgt für die Teilsektoren Bund, Länder (einschließlich Stadtstaaten), Gemeinden, Gemeinde- und Zweckverbände sowie Sozialversicherung. Die Berechnung der regionalen Konsumausgaben des Staates erfolgt nach der Top-down-Methode. Die Konsumausgaben des Staates werden jährlich berechnet. Als private Konsumausgaben werden die Waren- und Dienstleistungskäufe der inländischen privaten Haushalte für Konsumzwecke bezeichnet. Neben den tatsächlichen Käufen, zu denen unter anderem Entgelte für häusliche Dienste gehören, sind auch bestimmte unterstellte Käufe enthalten, wie zum Beispiel der Wert der Nutzung von Eigentümerwohnungen sowie so genannte Naturalentgelte für Arbeitnehmer (Deputate). In den privaten Konsumausgaben sind auch die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck enthalten. Sie bestehen aus dem Eigenverbrauch, das heißt aus dem Wert der von diesen Organisationen produzierten Güter abzüglich selbsterstellter Anlagen und Verkäufe sowie den Ausgaben für Güter, die als soziale Sachtransfers den privaten Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden. Das Sparen der privaten Haushalte ist der Teil des Verfügbaren Einkommens, der nicht konsumiert wird, zuzüglich der Zunahme der betrieblichen Versorgungsansprüche. Die Berücksichtigung der Zunahme der betrieblichen Versorgungsansprüche hat den Zweck, in das Sparen der privaten Haushalte die Veränderung der Alterssicherungsansprüche einzubeziehen, auf die ein fester Anspruch besteht und die durch Prämien- und Beitragszahlungen entstehen. In das Gesamtbild ökonomischer Vorgänge werden alle am Wirtschaftsablauf beteiligten Wirtschaftseinheiten (Personen und Institutionen) eines abgegrenzten Gebietes mit ihren für die Beschreibung des Wirtschaftsablaufs wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten und damit verbundenen Vorgängen einbezogen. Eine Aktualisierung der Berechnungen findet jährlich statt. Grundlage der Berechnungen ist das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010, verankert in der "Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union" (ESVG-Verordnung). Darin wird den Mitgliedstaaten der Europäischen Union rechtsverbindlich vorgeschrieben, dass sie für die Berechnung regionaler VGR-Daten für EU-Zwecke die Methodik des ESVG 2010 anzuwenden haben.

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:51 (UTC)