Die Rohstoffentnahme ist eine Position der Entnahmeseite des
Materialkontos der UGR. Sie umfasst alle abiotischen und
biotischen Rohstoffe, die der inländischen Natur entnommen
werden. Unterschieden wird in verwertetet Entnahmen (gehen
in den Produktions- und Konsumprozess der Volkswirtschaft
ein) und nicht verwertete Entnahme von Rohstoffen. Zur
verwerteten Entnahme gehören beispielsweise fossiler
Energieträger, Erze und sonstige mineralische Rohstoffe,
pflanzliche Biomasse aus der Landwirtschaft, Biomasse aus
der Forstwirtschaft (Holz) und Biomasse von Tieren
(Hochsee- und Küstenfischerei und Jagdstrecke). Die nicht
verwerteten Rohstoffe werden zusammen mit den verwerteten
Rohstoffen (außer Bodenaushub) der inländischen Natur
entnommen jedoch wieder in die Natur eingebracht, ohne in
den Produktions- und Konsumprozess gelangt zu sein.
Hierunter werden z. B. der Abraum der Braunkohle, das
Bergematerial von Energieträgern und mineralischen
Rohstoffen, Beifang aus der Hoch-see- und Küstenfischerei
oder Stroh, das bei der Getreideernte anfällt, jedoch auf
dem Feld verbleibt und wieder in den Boden eingearbeitet
wird, ausgewiesen.