13311 Erwerbstätigenrechnung der Länder (AK ETR):
Die Erwerbstätigen werden vom Arbeitskreis
„Erwerbstätigenrechnung der Länder“ (AK ETR), dem alle
Statistischen Ämter der Länder, das Statistische Bundesamt
sowie der Deutsche Städtetag angehören, ermittelt. Die
Berechnung erfolgt nach den Vorgaben eines einheitlichen
Rechenmodells unter Einbeziehung einer Vielzahl
erwerbsstatistischer Quellen. Die Ergebnisse werden für die
laufende Beobachtung des Arbeitsmarktes sowie regionaler
und struktureller Veränderungen der Erwerbstätigkeit
verwendet.
Darüber hinaus sind die Erwerbstätigenzahlen in der
Abgrenzung nach dem Inlandskonzept (Arbeitsort) und
Inländerkonzept (Wohnort) sowie das Arbeitsvolumen
(Inlandskonzept) wichtige Bausteine der regionalen
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR).
Die Quartals- und Jahresergebnisse der
Erwerbstätigenrechnung in der Gliederung nach
Wirtschaftsbereichen und Stellung im Beruf der
Erwerbstätigen (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
Selbstständige einschließlich mithelfende
Familienangehörige) werden regelmäßig überarbeitet und
veröffentlicht. Die wirtschaftsfachliche Zuordnung der
Erwerbstätigen am Arbeitsort und ihres Arbeitsvolumens
erfolgt nach dem Schwerpunkt des
Unternehmens bzw. des Betriebes in der Klassifikation der
Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Am Wohnort
(Inländerkonzept) werden lediglich die Erwerbstätigen (ohne
wirtschaftsfachliche Zuordnung) nachgewiesen.
Die Ergebnisse basieren auf dem Konzept, den Definitionen
und Klassifikationen des Europäischen Systems
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010).
Die Ergebnisse ab Berechnungsstand 08/2024 basieren auf den
im Rahmen der Generalrevision 2024 überarbeiteten Daten und
Methoden.