VGR der Länder: Umverteilungsrechnung

Die regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) verfolgen die Aufgabe, ein möglichst vollständiges quantitatives Gesamtbild des wirtschaftlichen Ablaufs und der damit verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten und Vorgänge in der Volkswirtschaft einer Region für eine abgelaufene Periode zu geben. Dabei gilt es, die Zusammenhänge in einem Wirtschaftskreislauf zu verdeutlichen. In den VGR finden im Wesentlichen die Produktion, Verteilung und Verwendung von Waren und Dienstleistungen sowie die damit einhergehende oder auch daraus resultierende Entstehung, Verteilung und Verwendung von Einkommen ihren Niederschlag. Die im volkswirtschaftlichen Produktionsprozess entstandenen Primäreinkommen werden nach ihrer (primären) Verteilung auf die einzelnen Sektoren der so genannten Einkommensumverteilung unterzogen. Man spricht in diesem Zusammenhang von der sekundären Einkommensverteilung. Im Rahmen der Darstellung der sekundären Einkommensverteilung bzw. der Einkommensumverteilungsrechnung wird nachgewiesen, wie sich die Primäreinkommen der einzelnen Sektoren durch empfangene laufende Übertragungen erhöht und durch geleistete laufende Übertragungen vermindert haben. Als Ergebnis ergibt sich das Verfügbare Einkommen der inländischen Sektoren, das für den letzten Verbrauch oder als Ersparnis „zur Verfügung steht“. Auf Länderebene wird ausschließlich das Verfügbare Einkommen des Sektors private Haushalte (einschließlich privaten Organisationen ohne Erwerbszweck) berechnet, welches als besonders aussagekräftiger Indikator für den monetären Wohlstand der Bevölkerung gilt. Die Zusammenfassung der Einkommen der privaten Haushalte und der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck erfolgt aufgrund der engen monetären Verflechtung beider Sektoren. Allerdings kommt den privaten Organisationen nur ein relativ geringes Gewicht zu. Häufig wird zur Vereinfachung nur vom Haushaltssektor bzw. von den privaten Haushalten gesprochen, obwohl die privaten Organisationen sachlich mit einbezogen sind.

Das Primäreinkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck) enthält die Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, die den inländischen privaten Haushalten zugeflossen sind. Zu diesen Einkommen gehören im Einzelnen das Arbeitnehmerentgelt, die Selbstständigeneinkommen der Einzelunternehmen und Selbstständigen, die auch eine Vergütung für die mithelfenden Familienangehörigen enthalten, der Betriebsüberschuss aus der Produktion von Dienstleistungen aus eigengenutztem Wohneigentum, sowie die netto empfangenen Vermögenseinkommen (einschließlich des Erwerbs von Finanzserviceleistungen, indirekte Messung (FISIM)).

Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte (Ausgabenkonzept) ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen einerseits die monetären Sozialleistungen und sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden, die die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen; abgezogen werden dagegen andererseits Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entspricht damit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können. Als private Konsumausgaben werden die Waren- und Dienstleistungskäufe der inländischen privaten Haushalte für Konsumzwecke bezeichnet. Neben den tatsächlichen Käufen, zu denen unter anderem Entgelte für häusliche Dienste gehören, sind auch bestimmte unterstellte Käufe enthalten, wie zum Beispiel der Wert der Nutzung von Eigentümerwohnungen sowie so genannte Naturalentgelte für Arbeitnehmer (Deputate). In den privaten Konsumausgaben sind auch die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck enthalten. Sie bestehen aus dem Eigenverbrauch, das heißt aus dem Wert der von diesen Organisationen produzierten Güter abzüglich selbsterstellter Anlagen und Verkäufe sowie den Ausgaben für Güter, die als soziale Sachtransfers den privaten Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden. Das Sparen der privaten Haushalte ist der Teil des Verfügbaren Einkommens, der nicht konsumiert wird, zuzüglich der Zunahme der betrieblichen Versorgungsansprüche. Die Berücksichtigung der Zunahme der betrieblichen Versorgungsansprüche hat den Zweck, in das Sparen der privaten Haushalte die Veränderung der Alterssicherungsansprüche einzubeziehen, auf die ein fester Anspruch besteht und die durch Prämien- und Beitragszahlungen entstehen. In das Gesamtbild ökonomischer Vorgänge werden alle am Wirtschaftsablauf beteiligten Wirtschaftseinheiten (Personen und Institutionen) eines abgegrenzten Gebietes mit ihren für die Beschreibung des Wirtschaftsablaufs wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten und damit verbundenen Vorgängen einbezogen. Eine Aktualisierung der Berechnungen findet jährlich statt. Grundlage der Berechnungen ist das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010, verankert in der "Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union" (ESVG-Verordnung). Darin wird den Mitgliedstaaten der Europäischen Union rechtsverbindlich vorgeschrieben, dass sie für die Berechnung regionaler VGR-Daten für EU-Zwecke die Methodik des ESVG 2010 anzuwenden haben.

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:51 (UTC)