Die regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR)
verfolgen die Aufgabe, ein möglichst vollständiges
quantitatives Gesamtbild des wirtschaftlichen Ablaufs und
der damit verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten und
Vorgänge in der Volkswirtschaft einer Region für eine
abgelaufene Periode zu geben. Dabei gilt es, die
Zusammenhänge in einem Wirtschaftskreislauf zu
verdeutlichen. In den VGR finden im Wesentlichen die
Produktion, Verteilung und Verwendung von Waren und
Dienstleistungen sowie die damit einhergehende oder auch
daraus resultierende Entstehung, Verteilung und Verwendung
von Einkommen ihren Niederschlag.
Die im volkswirtschaftlichen Produktionsprozess entstandenen
Primäreinkommen werden nach ihrer (primären) Verteilung auf
die einzelnen Sektoren der so genannten
Einkommensumverteilung unterzogen. Man spricht in diesem
Zusammenhang von der sekundären Einkommensverteilung. Im
Rahmen der Darstellung der sekundären Einkommensverteilung
bzw. der Einkommensumverteilungsrechnung wird nachgewiesen,
wie sich die Primäreinkommen der einzelnen Sektoren durch
empfangene laufende Übertragungen erhöht und durch
geleistete laufende Übertragungen vermindert haben. Als
Ergebnis ergibt sich das Verfügbare Einkommen der
inländischen Sektoren, das für den letzten Verbrauch oder
als Ersparnis „zur Verfügung steht“. Auf Länderebene wird
ausschließlich das Verfügbare Einkommen des Sektors private
Haushalte (einschließlich privaten Organisationen ohne
Erwerbszweck) berechnet, welches als besonders
aussagekräftiger Indikator für den monetären Wohlstand der
Bevölkerung gilt. Die Zusammenfassung der Einkommen der
privaten Haushalte und der privaten Organisationen ohne
Erwerbszweck erfolgt aufgrund der engen monetären
Verflechtung beider Sektoren. Allerdings kommt den privaten
Organisationen nur ein relativ geringes Gewicht zu. Häufig
wird zur Vereinfachung nur vom Haushaltssektor bzw. von den
privaten Haushalten gesprochen, obwohl die privaten
Organisationen sachlich mit einbezogen sind.
Das Primäreinkommen der privaten Haushalte (einschließlich
privater Organisationen ohne Erwerbszweck) enthält die
Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, die den
inländischen privaten Haushalten zugeflossen sind. Zu
diesen Einkommen gehören im Einzelnen das
Arbeitnehmerentgelt, die Selbstständigeneinkommen der
Einzelunternehmen und Selbstständigen, die auch eine
Vergütung für die mithelfenden Familienangehörigen
enthalten, der Betriebsüberschuss aus der Produktion von
Dienstleistungen aus eigengenutztem Wohneigentum, sowie die
netto empfangenen Vermögenseinkommen (einschließlich des
Erwerbs von Finanzserviceleistungen, indirekte Messung
(FISIM)).
Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte
(Ausgabenkonzept) ergibt sich dadurch, dass dem
Primäreinkommen einerseits die monetären Sozialleistungen
und sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden, die
die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates
empfangen; abgezogen werden dagegen andererseits Einkommen-
und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende
Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind.
Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entspricht
damit den Einkommen, die den privaten Haushalten
letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und
Sparzwecke verwenden können.
Als private Konsumausgaben werden die Waren- und
Dienstleistungskäufe der inländischen privaten Haushalte
für Konsumzwecke bezeichnet. Neben den tatsächlichen
Käufen, zu denen unter anderem Entgelte für häusliche
Dienste gehören, sind auch bestimmte unterstellte Käufe
enthalten, wie zum Beispiel der Wert der Nutzung von
Eigentümerwohnungen sowie so genannte Naturalentgelte für
Arbeitnehmer (Deputate).
In den privaten Konsumausgaben sind auch die Konsumausgaben
der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck enthalten.
Sie bestehen aus dem Eigenverbrauch, das heißt aus dem Wert
der von diesen Organisationen produzierten Güter abzüglich
selbsterstellter Anlagen und Verkäufe sowie den Ausgaben
für Güter, die als soziale Sachtransfers den privaten
Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden.
Das Sparen der privaten Haushalte ist der Teil des
Verfügbaren Einkommens, der nicht konsumiert wird,
zuzüglich der Zunahme der betrieblichen
Versorgungsansprüche. Die Berücksichtigung der Zunahme der
betrieblichen Versorgungsansprüche hat den Zweck, in das
Sparen der privaten Haushalte die Veränderung der
Alterssicherungsansprüche einzubeziehen, auf die ein fester
Anspruch besteht und die durch Prämien- und
Beitragszahlungen entstehen.
In das Gesamtbild ökonomischer Vorgänge werden alle am
Wirtschaftsablauf beteiligten Wirtschaftseinheiten
(Personen und Institutionen) eines abgegrenzten Gebietes
mit ihren für die Beschreibung des Wirtschaftsablaufs
wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten und damit
verbundenen Vorgängen einbezogen. Eine Aktualisierung der
Berechnungen findet jährlich statt.
Grundlage der Berechnungen ist das Europäische System
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010,
verankert in der "Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum
Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen
auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen
Union" (ESVG-Verordnung). Darin wird den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union rechtsverbindlich vorgeschrieben,
dass sie für die Berechnung regionaler VGR-Daten für
EU-Zwecke die Methodik des ESVG 2010 anzuwenden haben.