Die Einbürgerungsstatistik weist die Gesamtzahl der im Laufe
des Berichtsjahres durch deutsche Einbürgerungsbehörden im
In- und Ausland vollzogenen Einbürgerungen von
Ausländerinnen und Ausländern nach Geschlecht,
Familienstand, Alter, Aufenthaltsdauer, Rechtsgrund der
Einbürgerung, bisheriger Staatsangehörigkeit und ggf.
fortbestehender Staatsangehörigkeit aus.
Der regionale Nachweis der Einbürgerungsfälle erfolgt auf
Grundlage des Wohnortes der eingebürgerten Person zum
Zeitpunkt der Einbürgerung.
Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt veröffentlicht
Ergebnisse auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise
des Landes.
Berichtszeitraum/-zeitpunkt:
- Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres.
Periodizität:
Die Veröffentlichungen zur Einbürgerungsstatistik erfolgen
jährlich.
Aktualität/Pünktlichkeit:
Die Ergebnisse stehen in der Regel im 2. Quartal des
Folgejahres zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt
gültigen Fassung:
EU-Recht
Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken
über Wanderung und internationalen Schutz und zur Aufhebung
der Verordnung (EWG) Nr. 311/76 des Rates über die
Erstellung von Statistiken über ausländische Arbeitnehmer
Bundesrecht, vor allem
Bundesstatistikgesetz (BstatG) (BGBl. I S. 2394)
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) (BGBl. I S. 2218)
Grundgesetz (Art. 116 Abs. 2)