Code: 12711
Inhalt: Wanderung
Die amtliche Wanderungsstatistik (Statistik der räumlichen
Bevölkerungsbewegung) erfasst die Zuzüge (behördliche
Anmeldungen) und Fortzüge (behördliche Abmeldungen) über
Gemeindegrenzen innerhalb des Landes Sachsen-Anhalts
(Binnenwanderung) sowie über dessen Landesgrenze
(Außenwanderung). Einbezogen werden nur Personen, die zur
Bevölkerung im Sinne der Fortschreibung gehören. Dazu
zählen alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre
alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, außer die
Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte
sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen
Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Die Entwicklung
der Wanderungsstatistik ab 2016 ist aufgrund methodischer
Änderungen, technischer Weiterentwicklungen der
Datenlieferungen aus dem Meldewesen sowie der Umstellung
auf ein neues statistisches Aufbereitungsverfahren nur
bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar.
Einschränkungen bei der Genauigkeit der Ergebnisse können
aus der erhöhten Zuwanderung und den dadurch bedingten
Problemen bei der melderechtlichen Erfassung
Schutzsuchender resultieren.
Ungeklärte Fälle entstehen, wenn von Zu- bzw. Fortgezogenen
der vorhergehende bzw. zukünftige Wohnort nicht exakt
angegeben werden kann.
Das Gesamtergebnis beinhaltet Fälle mit unbestimmtem
Geschlecht, die durch ein definiertes
Umschlüsselungsverfahren auf männlich und weiblich verteilt
wurden.
Rechtsgrundlage für die Statistik der Bevölkerungsbewegung,
dazu zählen neben dem Nachweis der Geburten, Sterbefälle
und Wanderungen auch die Eheschließungen und -lösungen, ist
das „Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und
die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes“-
Bevölkerungsstatistikgesetz (BevStatG) vom 20. April 2013
(BGBl. I S. 826), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes
vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639) geändert worden
ist. Zu berücksichtigen sind weiterhin das
Bundesmeldegesetz (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S.1084),
zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom
21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846), die
Personenstandsverordnung (PStV) vom 22. November 2008
(BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes
vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639) geändert worden ist
und das Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung vom
20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch
Artikel 10 Absatz 5 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017
(BGBl. I S. 3618).
Periodizität: monatlich