Erläuterung: Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe
(erfasst werden alle bauhauptgewerblichen Betriebe)
Die Ergänzungserhebung umfasst die Bereiche Hoch- und
Tiefbau sowie Vorbereitende Baustellenarbeiten
(Bauhauptgewerbe)und enthält Angaben über Tätige Personen,
Arbeitsstunden, Entgelte sowie den Umsatz für Betriebe.
Periodizität:
Die Erhebung wird einmal jährlich durchgeführt.
Stichtag/ Zeitraum: 30.06. des jeweiligen Berichtsjahres
Rechtsgrundlagen:
in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen
Fassung:
- ProdGewStatG in der Fassung der Bekanntmachung vom
21. März 2002, BGBl. I S. 1181.
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke i. d. F. der
Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016(BGBl. I S. 2394).