Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe

Erläuterung: Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe (erfasst werden alle bauhauptgewerblichen Betriebe)

Die Ergänzungserhebung umfasst die Bereiche Hoch- und Tiefbau sowie Vorbereitende Baustellenarbeiten (Bauhauptgewerbe)und enthält Angaben über Tätige Personen, Arbeitsstunden, Entgelte sowie den Umsatz für Betriebe.

Periodizität: Die Erhebung wird einmal jährlich durchgeführt. Stichtag/ Zeitraum: 30.06. des jeweiligen Berichtsjahres

Rechtsgrundlagen: in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen Fassung: - ProdGewStatG in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 2002, BGBl. I S. 1181. - Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke i. d. F. der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016(BGBl. I S. 2394).

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)