Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte

Die Bundesstatistik wird auf der Grundlage des Umweltstatistikgesetzes (UStatG)durchgeführt, wobei die Angaben alle drei Jahre jeweils für das Berichtsjahr und die zwei vorhergehenden Jahre zum Stichtag 1. Januar erhoben werden. Die Daten werden bei Anstalten, Körperschaften, Verbänden, Unternehmen und anderen Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung betreiben, bzw. bei den zuständigen Gemeinden erhoben. Erfasst werden Entgelte für Trinkwasser sowie für Schmutzwasser, das einer zentralen Behandlungsanlage zugeführt wird.

Die Rechtsgrundlage dieser Erhebung ist § 11 Absatz 2 Nummer 4 des UStatG vom 16. August 2005(BGBl. I S. 2446), in der zur Erhebung gültigen Fassung in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz(BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), in der zur Erhebung gültigen Fassung.

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)