Die Bundesstatistik wird auf der Grundlage des
Umweltstatistikgesetzes (UStatG)durchgeführt, wobei die
Angaben alle drei Jahre jeweils für das Berichtsjahr und
die zwei vorhergehenden Jahre zum Stichtag 1. Januar
erhoben werden. Die Daten werden bei
Anstalten, Körperschaften, Verbänden, Unternehmen und
anderen Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung betreiben, bzw. bei
den zuständigen Gemeinden erhoben.
Erfasst werden Entgelte für Trinkwasser sowie für
Schmutzwasser, das einer zentralen Behandlungsanlage
zugeführt wird.
Die Rechtsgrundlage dieser Erhebung ist § 11 Absatz 2 Nummer
4 des UStatG vom 16. August 2005(BGBl. I S. 2446), in der
zur Erhebung gültigen Fassung in Verbindung mit dem
Bundesstatistikgesetz(BStatG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), in
der zur Erhebung gültigen Fassung.