Kurzbeschreibung der Statistik
Die Statistik der berufsbildenden Schulen ist eine
koordinierte Länderstatistik. Die Durchführung der
Statistik basiert auf landesspezifischen Rechtsgrundlagen.
Aufgabe der Statistik: Bereitstellen von aussagekräftigen
Daten zur Situation und Entwicklung im berufsbildenden
Schulbereich. Es werden Angaben über Schulen, Klassen,
Schüler/-innen und Absolvent(en)/- innen Abgäng(er)/-innen
erhoben. Lehrerdaten werden vom Ministerium für Bildung
erhoben.
Art und Umfang der Erhebung: Totalerhebung (rd. 70 000
Datensätze)
Zeitbezug: jährlich, November des Schuljahres
Regionale Gliederung: Land, Landkreis
Berichtskreis: Berufsbildende Schulen
Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlage dafür sind das Schulgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt i. d. F. der Bekanntmachung vom 09.08.2018
(GVBl. LSA S. 244) sowie die Verordnung über die Erhebung
von statistischen Daten im Schulbereich vom 18.09.1995
(GVBl. LSA S. 251), zuletzt geändert durch Zweite
Verordnung vom 15.05.2002 (GVBl. LSA S. 267).