Statistik
Code: 12613
Inhalt: Sterbefälle
Unter Auswertung der Meldungen der Standesämter berichtet
die Statistik über die Anzahl der Sterbefälle nach Alter,
Geschlecht, Familienstand, Wohnort und Staatsangehörigkeit.
Bei den Sterbefällen handelt es sich nur um die im
Berichtszeitraum Gestorbenen. Totgeborene, nachträglich
beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche
Todeserklärungen sind nicht enthalten.
Rechtsgrundlage für die Statistik der Bevölkerungsbewegung,
dazu zählen neben dem Nachweis der Geburten, Sterbefälle
und Wanderungen auch die Eheschließungen und -lösungen, ist
das „Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und
die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes“-
Bevölkerungsstatistikgesetz (BevStatG) vom 20. April 2013
(BGBl. I S. 826), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes
vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639) geändert worden
ist. Zu berücksichtigen sind weiterhin das
Bundesmeldegesetz (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S.1084),
zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom
21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846), die
Personenstandsverordnung (PStV) vom 22. November 2008
(BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes
vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639) geändert worden ist
und das Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung vom
20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch
Artikel 10 Absatz 5 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017
(BGBl. I S. 3618).
Periodizität: monatlich
Methodischer Hinweis:
Hierbei wird von vorläufigen Monatsergebnissen und dem
endgültigen Jahresergebnis unterschieden.
Monatsergebnis - vorläufig
Die vorläufigen Zahlen der Gestorbenen werden auf Basis
des Berichtsmonats veröffentlicht. Die einzelnen Monatswerte
sind dabei noch unzuverlässig, da sie lediglich den
Bearbeitungsstand der gemeldeten Sterbefälle abbilden.
Jahresergebnis - endgültig
Die endgültigen Ergebnisse zu Sterbefällen für das gesamte
Kalenderjahr sowie nach Ereignismonat stehen den Nutzern
i. d. R. im Juni des Folgejahres zur Verfügung.