Die regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
(VGR)
verfolgen die Aufgabe, ein möglichst vollständiges
quantitatives Gesamtbild des wirtschaftlichen Ablaufs und
der damit verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten und
Vorgänge in der Volkswirtschaft einer Region für eine
abgelaufene Periode zu geben. Dabei gilt es, die
Zusammenhänge in einem Wirtschaftskreislauf zu
verdeutlichen. In den Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen finden im Wesentlichen die Produktion,
Verteilung und Verwendung von Waren und Dienstleistungen
sowie die damit einhergehende oder auch daraus
resultierende Entstehung, Verteilung und Verwendung von
Einkommen ihren Niederschlag.
Im Rahmen der Entstehungsrechnung wird die Entstehung
der wirtschaftlichen Leistung einer Volkswirtschaft von der
Produktionsseite her dargestellt. Ausgehend von den
Produktionswerten der Wirtschaftseinheiten wird durch Abzug
der Vorleistungen die Bruttowertschöpfung zu
Herstellungspreisen errechnet, die als Kennzahl für die
wirtschaftliche Leistung der Wirtschaftsbereiche eine
zentrale Größe für die Entstehungsrechnung ist. Der
Übergang zum Bruttoinlandprodukt zu Marktpreisen erfolgt,
indem der auf die Länder proportional zur gesamten
Bruttowertschöpfung verteilte Saldo aus Gütersteuern und
Gütersubventionen je Land der Bruttowertschöpfung zu
Herstellungspreisen hinzuaddiert wird.
In das Gesamtbild ökonomischer Vorgänge werden alle am
Wirtschaftsablauf beteiligten Wirtschaftseinheiten
(Personen und Institutionen) eines abgegrenzten Gebietes
mit ihren für die Beschreibung des Wirtschaftsablaufs
wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten und damit
verbundenen Vorgängen einbezogen.
Eine Aktualisierung der Berechnungen findet jährlich statt.
Grundlage der Berechnungen ist das Europäische System
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010,
verankert in der "Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum
Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen
auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen
Union" (ESVG-Verordnung). Darin wird den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union rechtsverbindlich vorgeschrieben,
dass sie für die Berechnung regionaler VGR-Daten für
EU-Zwecke die Methodik des ESVG 2010 anzuwenden haben.