EVAS: 31231
Erläuterung: Fortschreibung des Wohngebäude- und
Wohnungsbestandes
Die Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes
stellt keine eigenständige Erhebung, sondern eine
Ergebnisermittlung aus vorhandenen statistischen Daten dar.
Der Bestand wird jeweils zum Jahresende mit Hilfe der
Baufertigstellungen und Bauabgänge ermittelt.
Die Fortschreibung des Wohnungsbestandes erfolgt jeweils
zwischen den Wohnungszählungen. Als Anfangsbestand findet
das jeweils letzte Zählungsergebnis Verwendung, das bis zur
nächsten Zählung mit den jährlichen Ergebnissen der
Bautätigkeitsstatisik fortgeschrieben wird.
Rechtsgrundlagen:
in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen
Fassung:
- Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im
Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes
(Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) vom 5. Mai 1998 (BGBl.
I S. 869)
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke i .d. F. der
Bekanntmachung vom 20. Oktober 2019(BGBl. I S. 2394)