Fortschreibung Wohngebäude- und Wohnungsbestand

EVAS: 31231

Erläuterung: Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes

Die Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes stellt keine eigenständige Erhebung, sondern eine Ergebnisermittlung aus vorhandenen statistischen Daten dar. Der Bestand wird jeweils zum Jahresende mit Hilfe der Baufertigstellungen und Bauabgänge ermittelt. Die Fortschreibung des Wohnungsbestandes erfolgt jeweils zwischen den Wohnungszählungen. Als Anfangsbestand findet das jeweils letzte Zählungsergebnis Verwendung, das bis zur nächsten Zählung mit den jährlichen Ergebnissen der Bautätigkeitsstatisik fortgeschrieben wird.

Rechtsgrundlagen: in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen Fassung: - Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) vom 5. Mai 1998 (BGBl. I S. 869) - Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke i .d. F. der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2019(BGBl. I S. 2394)

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Zuletzt aktualisiert April 22, 2025, 16:54 (UTC)
Erstellt April 22, 2025, 15:50 (UTC)