EVAS: 31141
Erläuterung: Bauabgang
Im Rahmen der Abgangsstatistik werden Gebäude und
Gebäudeteile erfasst, die durch ordnungsbehördliche
Maßnahmen, Schadensfälle oder Abbruch der Nutzung entzogen
werden oder deren Nutzung zwischen Wohn- und
Nichtwohnzwecken (mit und ohne Baumaßnahmen) geändert wird.
Sie dient vor allem zur Fortschreibung des
Wohnungsbestandes.
Die Abgänge werden laufend erhoben, aber nur jährlich
ausgewertet.
Erhebungs- und Darstellungsgegenstand ist das Gebäude.
Rechtsgrundlagen:
in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen
Fassung:
- Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im
Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes
(Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) vom 5. Mai 1998 (BGBl.
I S. 869)
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke i .d. F. der
Bekanntmachung vom 20. Oktober 2019(BGBl. I S. 2394)