Das Anlagevermögen umfasst den Bestand an produzierten
Vermögensgütern, die länger als ein Jahr wiederholt oder
dauerhaft in der Produktion eingesetzt werden. Es gliedert
sich in Ausrüstungen, sonstige Anlagen und Bauten. Die
Berechnung des Anlagevermögens nach Bundesländern erfolgt
nach der im ESVG empfohlenen Kumulationsmethode
(Perpetual-Inventory-Methode). Es wird davon ausgegangen,
dass sich der heute vorhandene Kapitalbestand aus den
Anlageinvestitionen der Vergangenheit zusammensetzt. Auf
den Vermögensbeständen für das Jahr 1991 baut die
Berechnung des regionalen Anlagevermögens auf. Grundlage
für die Ermittlung der Vermögensbestände im Gebiet der
ehemaligen DDR war die Bewertung der vorhandenen Altanlagen
zu DM-Preisen. Die Berechnung des Anlagevermögens erfolgt
getrennt nach Ausrüstungen, Forschung und Entwicklung,
militärische Waffensysteme und Bauten.Zusätzlich werden
Zugänge, Abgänge, Abschreibungen und sonstige Änderungen
des Nettovermögens für die Berechnung des Anlagevermögens
benötigt. Das Anlagevermögen wird brutto und netto
dargestellt.
Periodizität: jährlich
Rechtsgrundlagen: Europäisches System Volkswirtschaftlicher
Gesamtrechnungen (ESVG) 2010