Kurzbeschreibung der Statistik
Habilitation ist der Nachweis der wissenschaftlichen
Lehrbefähigung. Das Habilitationsverfahren wird als
akademisches Examen durchgeführt und umfasst neben der
Habilitationsschrift ein wissenschaftliches Gespräch
(Kolloquium) und eine öffentliche Vorlesung. In der
Habilitationsstatistik werden alle an der jeweiligen
Hochschule mit Habilitationsrecht im Berichtsjahr
abgeschlossenen Habilitationsverfahren erfasst. Neben dem
Fachgebiet werden unter anderem auch Angaben wie zum
Beispiel Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des
Beschäftigungsverhältnisses sowie zur fachlichen und
organisatorischen Zugehörigkeit erhoben.
Umfang: ca. 10-50 Datensätze, Vollerhebung
Periodizität: jährlich
Zeitbezug: Berichtsjahr
Regionale Gliederung: Land, Hochschulen
Berichtskreis: Hochschulen
Rechtsgrundlagen
Die Angaben zu den Habilitationen werden gemäß dem Gesetz
über die Statistik für das Hochschulwesen sowie für die
Berufsakademien (Hochschulstatistikgesetz - HStatG) vom 2.
November 1990 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S.
2826) i. V. m. dem Bundesstatistikgesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394)
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. Juli
2020 (BGBl. I S. 1648) erhoben.
Erfasst werden die Angaben zu § 3 Absatz 3
Hochschulstatistikgesetz.
Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 10 Absatz 1
Hochschulstatistikgesetz in Verbindung mit § 15
Bundesstatistikgesetz. Hiernach sind die Leitungen der
Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken und
sonstiger der Ausbildung von Studierenden dienenden
Krankenanstalten auskunftspflichtig.